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aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie daher, ob sich ein Einspruch lohnt.
Hinweis zur Einhaltung von Fristen:
Sofern Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben ist zu beachten, dass innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich Einspruch eingelegt werden muss. Die Frist beginnt an dem der Zustellung folgenden Tag.
Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, kann in Ausnahmefällen die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde.
