Kostenregelung
nach dem RVG
Die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das für einzelne Tätigkeiten wie Erstberatung, außergerichtliche Vertretung oder Vertretung in gerichtlichen Verfahren die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren innerhalb eines bestimmten Rahmens vorgibt.
Die Gebührenhöhe richtet sich üblicherweise nach dem jeweiligen Streitwert, dem Umfang und der Schwierigkeit des zu bearbeitenden Mandates. Da dies bei Übernahme eines Mandats nicht in jedem Falle vorhergesehen werden kann, können in geeigneten Einzelfällen auch Gebührenvereinbarungen getroffen werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie von Anfang an Klarheit über entstehende Kosten haben.
Ist jemand vermögenslos oder verfügt nur über geringe Einkünfte, darf dies keinesfalls davon abhalten, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. In diesem Fall werden die Kosten der Rechtsverfolgung bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Basis von Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen.
Beratungshilfe wird für die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit gewährt. Prozess- /Verfahrenskostenhilfe wird für Gerichtskosten und Gebühren in gerichtlichen Verfahren bewilligt. Bei Unklarheiten, sprechen Sie die Kostenfrage bitte offen an. Bevor für Sie Kosten entstehen, werde ich Sie hierzu beraten. Vor Mandatserteilung prüfe ich mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe vorliegen.
Haben Sie Fragen?
Rechtsanwälte Asmus & Kollegen
Karl-Marx-Platz 2
99084 Erfurt
Fon 0361 3025290
Fax 0361 30252929
E-Mail infoasmus-erfurt.de
Bürozeiten
Mo - Do: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
